Beiträge
Monatsbeiträge seit Dezember 2004:
| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 4,50 Euro |
| Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie Behinderte entsprechend dem Merkzeichen aG und H im Schwerbehindertenausweis (schriftlicher Nachweis ist erforderlich) |
4,50 Euro |
| Erwachsene | 6,50 Euro |
| Familienbeitrag | 12,50 Euro |
| Ehepaare sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner | 11,00 Euro |
| Unterstützende Mitglieder | 2,00 Euro |
| Wehrpflichtige / Zivildienstleistende (auf schriftlichen Antrag, Nachweis ist erfolderlich) |
beitragsfrei |
Bei Neuaufnahme in den Verein wird ein einmaliger Bearbeitungsaufwand von einem Monatsbeitrag erhoben. Sollte keine Einzugsermächtigung erteilt werden, wird ein Verwaltungsaufwand von 5 Euro je Jahr zusätzlich erhoben. Mit der Aufnahme erkennen Sie die Satzung des Turnvereins Laubenheim 1883 e. V. an. Die Satzung liegt im Geschäftszimmer aus und wird Ihnen gerne auf Wunsch ausgehändigt. Eine Kündigung kann nur zum 31. 12. des Jahres unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Monat nachweisbar (zum Beispiel schriftlich) erfolgen. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung wird kurzfristig erteilt. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn sie vom Verein schriftlich bestätigt wurde.
Zusätzliche Jahresbeiträge für Abteilung Tennis
Diese Jahresbeiträge sind unteilbar. Sie sind auch bei Eintritt während der Saison in voller Höhe zu zahlen. Stichtag ist der 1. Januar des Jahres.
| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 50,00 Euro |
| Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (schriftlicher Nachweis ist erforderlich) |
70,00 Euro |
| Erwachsene | 110,00 Euro |
| Ehepaare sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner | 180,00 Euro |
| Arbeitseinsatz (erstattungsfähig) | 30,00 Euro |
Zusätzliche Monatsbeiträge für Abteilung Tae-kwon-do (gültig ab 1.1.2004)
| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 11,00 Euro |
| Erwachsene | 16,00 Euro |